17-02-2010, 13:17
Sollte es mal eine Verurteilung gegeben haben, ist die möglicherweise längst verjährt, die Frist beträgt fünf Jahre. Eine Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre ist fast ausgeschlossen, weil dir während deiner langjährigen Abwesenheit auch keinerlei Einkommen nachgewiesen worden sein kann, ausser du hattest noch irgendeine finanzielle Existenz in Deutschland.