17-02-2010, 13:39
Was könnte vorliegen:
Naja, alles was du hinter dir gelassen hast verrottet eben oder wird zum stinkenden haufen Scheiße.
Steuersachen verjähren nach 5 Jahren. Strafsachen im Bezug auf Schulden/Kredit?
Den Bevollmächtigten brauchst du nicht zwingend. Im Rathaus warten keine Sicherheitsonkels den ganzen Tag hinter'm Vorhang um dich dann festzunehmen. Die werden dir den Pass geben oder versagen. beantrage doch parallel noch einen Personalausweis, der kann nicht versagt werden und ermöglicht dir Freizügigkeit innerhalb der EU.
Auch wenn eine §170 Verurteilung vorliegt: da fährst du nicht gleich in den Bau, sondern es wird zunächst mal nur dein Wohnsitz festgestellt. Deshalb ist ein beim Freund deponierter Personalausweis mit Rückflugticket keine schlechte Entscheidung.
Meldeamt und Sozialamt arbeiten nicht direkt zusammen.
Das Meldeamt checkt beim Passantrag automatisch, ob es Gründe für die Nichterteilung vorliegen: aus dem Zentralregister.
Bei online-Abfrage kriegst du das auch gleich mitgeteilt.
Deine Gläubiger also Sozialamt, Jugendamt, Ex etc. checken regelmäßig die Einwohnermeldedaten ob du wieder in D bist. Am Anfang häufiger, dann immer seltener. (Noch) ist es nicht so, dass gleich bei allen Gläubigern die rote Lampe angeht: Schuldner zurück in D!!
Naja, alles was du hinter dir gelassen hast verrottet eben oder wird zum stinkenden haufen Scheiße.
Steuersachen verjähren nach 5 Jahren. Strafsachen im Bezug auf Schulden/Kredit?
Den Bevollmächtigten brauchst du nicht zwingend. Im Rathaus warten keine Sicherheitsonkels den ganzen Tag hinter'm Vorhang um dich dann festzunehmen. Die werden dir den Pass geben oder versagen. beantrage doch parallel noch einen Personalausweis, der kann nicht versagt werden und ermöglicht dir Freizügigkeit innerhalb der EU.
Auch wenn eine §170 Verurteilung vorliegt: da fährst du nicht gleich in den Bau, sondern es wird zunächst mal nur dein Wohnsitz festgestellt. Deshalb ist ein beim Freund deponierter Personalausweis mit Rückflugticket keine schlechte Entscheidung.
Meldeamt und Sozialamt arbeiten nicht direkt zusammen.
Das Meldeamt checkt beim Passantrag automatisch, ob es Gründe für die Nichterteilung vorliegen: aus dem Zentralregister.
Bei online-Abfrage kriegst du das auch gleich mitgeteilt.
Deine Gläubiger also Sozialamt, Jugendamt, Ex etc. checken regelmäßig die Einwohnermeldedaten ob du wieder in D bist. Am Anfang häufiger, dann immer seltener. (Noch) ist es nicht so, dass gleich bei allen Gläubigern die rote Lampe angeht: Schuldner zurück in D!!