12-12-2008, 18:08
in spanien droht doch erstmal recht wenig. einen reisepass brauchst du fuer spanien eh nicht, also ist die passentziehung ein luftnuemmerchen. schicke mir deinen reisepass und ich gebe ihn bei der botschaft ab
das jugendamt fordert immer recht viel, aber da du in spanien bist, wuerde ich es auf die nagelprobe mit einem spanischem gericht ankommen lassen. soll das jugendamt vor gericht ziehen und geld verplempern.
eines bleibt natuerlich immer: die strafanzeige nach paragr. 170. aber dafuer muss die ex beweise vorlegen, welches einkommen du erzielst. kann sie es nicht, dann verpufft auch diese strafanzeige. ist denn deine anschrift nach ZPO180 zustellfaehig? ansonsten kann man auch durch einen oeffentlichen aushang verknackt werden. ein beliebtes rechtsmittel der deutschen um einen auszutricksen.
das jugendamt fordert immer recht viel, aber da du in spanien bist, wuerde ich es auf die nagelprobe mit einem spanischem gericht ankommen lassen. soll das jugendamt vor gericht ziehen und geld verplempern.
eines bleibt natuerlich immer: die strafanzeige nach paragr. 170. aber dafuer muss die ex beweise vorlegen, welches einkommen du erzielst. kann sie es nicht, dann verpufft auch diese strafanzeige. ist denn deine anschrift nach ZPO180 zustellfaehig? ansonsten kann man auch durch einen oeffentlichen aushang verknackt werden. ein beliebtes rechtsmittel der deutschen um einen auszutricksen.