17-02-2010, 17:08
(17-02-2010, 16:30)Exilierter schrieb:(17-02-2010, 01:29)Edison schrieb: 4. Sollte ich, wie auf Detlefs Seite empfohlen, einen Anwalt konsultieren, wegen dem §170?
Genau das machst Du. Der Anwalt soll an Deinem letzten gemeldeten Wohnort pruefen und am Wohnort Deiner Ex. Das kostet vielleicht 50 bis 100 Euro. Wenn nichts ist, wovon ich ausgehe, dann beantrage Deinen neuen Reisepass beim Konsulat/Botschaft. Wenn was vorliegt, dann melde Dich hier einfach nochmal.
Gehe logisch und Schritt fuer Schritt vor. Ich persoenlich wuerde gleich zur Botschaft gehen und einen neuen Reisepass beantragen. Die sperren Dich nicht ein, wenn was vorliegt.
Aber können deinen Pass entziehen:
"3. Die Deutsche Botschaft zieht den Reisepass ein, so dass man ohne Reisepass im Ausland da steht und natürlich auch ohne Visa des Aufenthaltlandes (kein Pass = kein Visa). Kurz nach dem Einziehen des Reisepasses wartet schon die Immigration, die einen gleich verhaftet und in Abschiebehaft steckt. Die Abschiebehaft kann bis zu einem Jahr dauern. Es gibt hier keine Gelegenheit der freiwilligen Rückreise nach Europa.
"
Ist es schonmal zu dem gekommen? Kennt ja jemand einen Fall? Es bereitet mir gerade im wahrsten Sinne Kopfschmerzen, war gerade spazieren, es wurde och schlimmer. Ich mach mir gerade richtig Sorgen, die Arge möchte alles bis auf den Selbsthalt 700 E, das wäre der Anfang meines wirtschftlichen Konkurs.