17-02-2010, 20:45
(17-02-2010, 17:22)Edison schrieb: Das würde also bedeuten, dass ein Anwalt eventuell garkeine Auskunft darüber bekommt, ob ein Haftbefehl vorliegt oder nicht - im schlimmsten Fall würde das sogar für den Anwalt eine "Straftat" sein, da er mir helfen würde mich meiner Strafe zu entziehen. Upps, das ist aber nicht gut...Alter, komm mal runter.


