12-12-2008, 19:05
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#auswandern hast du gelesen?
Der Gegenseite ist deine Adresse bekannt -> Jugendamt oder gegnerischer Anwalt fordert dich auf zu titulieren. Vorher wird noch deine komplette finanzielle Situation abgefragt.
Du titulierst nicht -> Unterhaltsklage. Persönliche Anwesenheit ist meist nicht Voraussetzung. Ergebnis: Du wirst zu vollem Kindesunterhalt verurteilt. Eine Begründung aus dem richterlichen Textbausteinkasten reicht aus, der Wahrheit muss sie nicht entsprechen.
Du zahlst nicht -> Jugendamt beginnt mit der Vollstreckung. Deutsche Konten sind sofort weg, im Ausland wird es je nach Land schwieriger bis unmöglich.
Es kann bei dir nicht vollstreckt werden -> Schulden laufen auf, immer weiter, immer höher.
Der Gegenseite ist deine Adresse bekannt -> Jugendamt oder gegnerischer Anwalt fordert dich auf zu titulieren. Vorher wird noch deine komplette finanzielle Situation abgefragt.
Du titulierst nicht -> Unterhaltsklage. Persönliche Anwesenheit ist meist nicht Voraussetzung. Ergebnis: Du wirst zu vollem Kindesunterhalt verurteilt. Eine Begründung aus dem richterlichen Textbausteinkasten reicht aus, der Wahrheit muss sie nicht entsprechen.
Du zahlst nicht -> Jugendamt beginnt mit der Vollstreckung. Deutsche Konten sind sofort weg, im Ausland wird es je nach Land schwieriger bis unmöglich.
Es kann bei dir nicht vollstreckt werden -> Schulden laufen auf, immer weiter, immer höher.