19-02-2010, 22:43
So nach dem Buch von Gleichgesinnter habe ich wieder ein paar Fragen:
1. Bei der Staatsanwaltschaft nachfragen ( ist aber nicht anzuraten, da man hierbei laut Aussage des Anwalts auf jeden Fall schlafende Hunde weckt),
2. Mit der Aktennummer Akteneinsicht erlangen ( ist die sicherste Methode, da niemand was mitkriegt.).
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich überhaupt im Besitz dieser Aktennummer bin. Ist es denn immer noch dieselbe Akte wie vor 10 Jahren? Ist immerhin eine lange Zeit vergangen. Und Einsicht in die falsche Akte wird ja auch ein falsches Ergebnis liefern…
Muss morgen mal die alten Ordner raus kramen und gucken was ich finde – wo steht denn so eine Aktennummer eigentlich? In der Korrespondenz zwischen den Anwälten?
Noch ein paar Fragen zum Personalausweis :
Muss man auch damit rechnen, dass man nur einen vorläufigen Ausweis von der Botschaft ausgestellt bekommt, bis man sich zb. in Deutschland stellt?
Warum sollte man sich für die Beantragung eines neuen Ausweises nicht temporär wieder in Deutschland anmelden? Ist das nicht weniger auffällig als der Versuch bei einer Gemeinde den Ausweis ohne Wohnsitz zu bekommen? Zumal, falls diese Gemeinde die Anmeldung im Ausland sehen will, dann ist ja der derzeitige Wohnsitz wieder offen dargelegt.
Warum sollte man nicht direkt nach D einreisen, um den Ausweis zu beantragen, wenn der Anwalt festgestellt hat, dass nichts vorliegt?? Gibt es da noch einen Grund für?
Zitat:„Es muss erst mal davon Kenntnis erlangt werden, ob etwas gegen einen vorliegt. Dazu kann man einen deutschen Anwalt beauftragen, der eine Anfrage startet.“Gestaltet sich nicht so einfach wie gedacht: Es gibt wohl 2 Möglichkeiten herauszufinden, ob etwas vorliegt (nach Angabe des Anwaltes, den ich heute beaufragt habe)
1. Bei der Staatsanwaltschaft nachfragen ( ist aber nicht anzuraten, da man hierbei laut Aussage des Anwalts auf jeden Fall schlafende Hunde weckt),
2. Mit der Aktennummer Akteneinsicht erlangen ( ist die sicherste Methode, da niemand was mitkriegt.).
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich überhaupt im Besitz dieser Aktennummer bin. Ist es denn immer noch dieselbe Akte wie vor 10 Jahren? Ist immerhin eine lange Zeit vergangen. Und Einsicht in die falsche Akte wird ja auch ein falsches Ergebnis liefern…
Muss morgen mal die alten Ordner raus kramen und gucken was ich finde – wo steht denn so eine Aktennummer eigentlich? In der Korrespondenz zwischen den Anwälten?
Zitat:„Im Übrigen ist es egal, wo man einen Reisepass beantragt.“So egal ist es aber nicht, wenn dann die Botschaft die genaue Anschrift des Antragstellers hat, immerhin steht ja an erster Stelle, dass man nicht gefunden werden kann. Vor allem jetzt mit der neuen EU Verordnung ist es leichter Vollstreckungsversuche anzustrengen, wenn die Anschrift bekannt ist.
Noch ein paar Fragen zum Personalausweis :
Muss man auch damit rechnen, dass man nur einen vorläufigen Ausweis von der Botschaft ausgestellt bekommt, bis man sich zb. in Deutschland stellt?
Warum sollte man sich für die Beantragung eines neuen Ausweises nicht temporär wieder in Deutschland anmelden? Ist das nicht weniger auffällig als der Versuch bei einer Gemeinde den Ausweis ohne Wohnsitz zu bekommen? Zumal, falls diese Gemeinde die Anmeldung im Ausland sehen will, dann ist ja der derzeitige Wohnsitz wieder offen dargelegt.
Warum sollte man nicht direkt nach D einreisen, um den Ausweis zu beantragen, wenn der Anwalt festgestellt hat, dass nichts vorliegt?? Gibt es da noch einen Grund für?