21-02-2010, 03:21
Erstens: sehr merkürdig.
Sie bezieht langjährig H4 und das Grundstück wurde noch nicht verwertet?
Liegt denn der Wert unter der Vermögensgrenze von EUR 8.000,- (o.s.ä) oder wurde er am H4 Antrag nicht angegeben?
Ich weiß, letzteres weißt Du wahrscheinlich nicht, aber in diesem Fall wird Deine ehemalige Angetraute noch ganz andere Probleme bekommen
Zweitens: Bekommst Du Unterhaltsvorschuß?
Drittens: Bestehen Urteile/Titel? Wenn ja, welche?
Man muß erst den Wust aus Familienrecht, Schuldrecht, Vermögensrecht und Sozialrecht trennen, bevor man eine halbwegs vernünftige Aussage machen kann.
Gruss,
Master Chief
Sie bezieht langjährig H4 und das Grundstück wurde noch nicht verwertet?
Liegt denn der Wert unter der Vermögensgrenze von EUR 8.000,- (o.s.ä) oder wurde er am H4 Antrag nicht angegeben?
Ich weiß, letzteres weißt Du wahrscheinlich nicht, aber in diesem Fall wird Deine ehemalige Angetraute noch ganz andere Probleme bekommen
Zweitens: Bekommst Du Unterhaltsvorschuß?
Drittens: Bestehen Urteile/Titel? Wenn ja, welche?
Man muß erst den Wust aus Familienrecht, Schuldrecht, Vermögensrecht und Sozialrecht trennen, bevor man eine halbwegs vernünftige Aussage machen kann.
Gruss,
Master Chief
Seine Fans über ihn
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]