22-02-2010, 13:44
Also über die Aktennummer, die ich noch habe, werde ich definitiv nichts herausbekommen. Da die Nummer, die ich habe mit FH anfängt und das wohl Familiensachen sind - die Nummer die der Anwalt braucht fängt anscheinend mit J an...und da habe ich keine...
Nun würde nur noch die direkte Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Klarheit bringen - aber auch alle schlafende Hunde wecken.
Kennt niemand einen Anwalt, der einen Kumpel bei der Polizei hat ??
Weiss echt nicht wie ich vorgehen soll...
Botschaft= dann ist meine Adresse in D bekannt
Am besten auf gut Glück nach D und Personalausweis beantragen...und dann mal schauen was passiert...
@blue
das Schreiben ist interressant, obwohl daraus ja der Tatbestand, der gegen denjenigen vorliegt nicht hervorgeht. Nach §7 der Passverordnung liegen ja Passbeschränkende Massnahmen vor - also kann das schon mal nicht Grund für die Fahnung gewesen sein...
Nun würde nur noch die direkte Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Klarheit bringen - aber auch alle schlafende Hunde wecken.
Kennt niemand einen Anwalt, der einen Kumpel bei der Polizei hat ??
Weiss echt nicht wie ich vorgehen soll...
Botschaft= dann ist meine Adresse in D bekannt
Am besten auf gut Glück nach D und Personalausweis beantragen...und dann mal schauen was passiert...
@blue
das Schreiben ist interressant, obwohl daraus ja der Tatbestand, der gegen denjenigen vorliegt nicht hervorgeht. Nach §7 der Passverordnung liegen ja Passbeschränkende Massnahmen vor - also kann das schon mal nicht Grund für die Fahnung gewesen sein...