23-02-2010, 10:44
Ich hatte mich bezüglich der Staatsbürgerschaft etwas unklar ausgedrückt:
Beispiel:
Angenommen man entscheidet sich zur Auswanderung und zieht z.B. über Thailand, Rumänien in die Schweiz. Dort lebt man fleissig und unbehelligt 8 Jahre und erhält danach die Staatsbürgerschaft.
Dann hat man im Prinzip überhaupt nichts mehr zu befürchten: Die Schweiz wird niemandem wegen deutscher Unterhaltsschulden Passbeschränkungen auferlegen und mit einem schweizer Pass kann man überall einreisen und sich im ganzen EU Raum niederlassen.
Gleiches dürfte für alle EU-Staaten gelten.
Man hat Unterhaltsschulden beim JA in Offenburg/Kehl und lebt mit französischem Pass in Strassbourg und kann trotzdem frei überall hin reisen weil keine deutsche Passbehörde einem irgendwas entziehen könnte.
Beispiel:
Angenommen man entscheidet sich zur Auswanderung und zieht z.B. über Thailand, Rumänien in die Schweiz. Dort lebt man fleissig und unbehelligt 8 Jahre und erhält danach die Staatsbürgerschaft.
Dann hat man im Prinzip überhaupt nichts mehr zu befürchten: Die Schweiz wird niemandem wegen deutscher Unterhaltsschulden Passbeschränkungen auferlegen und mit einem schweizer Pass kann man überall einreisen und sich im ganzen EU Raum niederlassen.
Gleiches dürfte für alle EU-Staaten gelten.
Man hat Unterhaltsschulden beim JA in Offenburg/Kehl und lebt mit französischem Pass in Strassbourg und kann trotzdem frei überall hin reisen weil keine deutsche Passbehörde einem irgendwas entziehen könnte.