23-02-2010, 22:20
Noch mehr Kritik an Alleinerziehung und Familienrecht:
Ein Recht, die Eltern zu kennen und von ihnen versorgt zu werden, gibt es dagegen sehr wohl; und durchzusetzen wäre es auch; der Staat will es nur nicht. Indem er die Alleinerziehenden subventioniert, betrügt er sie gleich doppelt: die Frau um ihr angebliches Recht auf Arbeit und das Kind - denn meistens ist ja nicht mehr als eins - um sein Recht auf beide Eltern.
Am Ende betrügt der Wohlfahrtsstaat sich dann auch noch selbst, denn was er Vorschuss nennt, ist in der Regel ein verlorener Zuschuss. Wenn die Alleinerziehende den Vater ihres Kindes nicht kennt oder schlau genug ist, seinen Namen zu verschweigen, bezieht sie ihren Unterhalt vom Staat, der sich in diesem Fall dann nicht bloß Vater nennen darf, sondern auch Vater ist, insoweit er die Mutter und das Kind versorgt.
http://www.main-netz.de/nachrichten/poli...02,1105575
Ein Recht, die Eltern zu kennen und von ihnen versorgt zu werden, gibt es dagegen sehr wohl; und durchzusetzen wäre es auch; der Staat will es nur nicht. Indem er die Alleinerziehenden subventioniert, betrügt er sie gleich doppelt: die Frau um ihr angebliches Recht auf Arbeit und das Kind - denn meistens ist ja nicht mehr als eins - um sein Recht auf beide Eltern.
Am Ende betrügt der Wohlfahrtsstaat sich dann auch noch selbst, denn was er Vorschuss nennt, ist in der Regel ein verlorener Zuschuss. Wenn die Alleinerziehende den Vater ihres Kindes nicht kennt oder schlau genug ist, seinen Namen zu verschweigen, bezieht sie ihren Unterhalt vom Staat, der sich in diesem Fall dann nicht bloß Vater nennen darf, sondern auch Vater ist, insoweit er die Mutter und das Kind versorgt.
http://www.main-netz.de/nachrichten/poli...02,1105575