23-02-2010, 22:31
hier gehts ganz eindeutig in Richtung Schadenersatz.
Interessant wäre nun zu wissen, ob SIE denn ein Guthaben bekommen hat?
Und: Wie wäre der Sachverhalt, wenn ihr zusammen veranlagt hättet?
Grundsätzlich ist es so, dass Du sie schadenersatzpflichtig machen kannst, wenn sie die getrennte Veranlagung nur gewählt hat um Dir eins auszuwischen. Aber: Wenn ihr das an Anwälte abgebt, ist der (mögliche) Gewinn gleich wieder weg - als Honorar.
Interessant wäre nun zu wissen, ob SIE denn ein Guthaben bekommen hat?
Und: Wie wäre der Sachverhalt, wenn ihr zusammen veranlagt hättet?
Grundsätzlich ist es so, dass Du sie schadenersatzpflichtig machen kannst, wenn sie die getrennte Veranlagung nur gewählt hat um Dir eins auszuwischen. Aber: Wenn ihr das an Anwälte abgebt, ist der (mögliche) Gewinn gleich wieder weg - als Honorar.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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