24-02-2010, 09:26
(24-02-2010, 02:04)Vater schrieb: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...wegen.html
Zitat:So war ein Vater erstaunt, dass die Mutter seiner Kinder seine Unterhaltszahlungen nicht angegeben hatte. Der Mann konnte aber nachweisen, dass er den Unterhalt regelmäßig eingezahlt hatte. Das ILZ forderte daraufhin von der Mutter 3600 Euro zurück und stellte Strafanzeige. „Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 1700 Euro.
Geht eigentlich gar nicht, weil die UVK überleitet und in der Überleitung eindeutig steht, dass Zahlungen an die Kindesmutter nicht von der Zahlungspflicht befreien. Wenn der Vater trotzdem an die Mutter Unterhalt für das Kind zahlt, ist es geschenktes Geld.