24-02-2010, 10:06
Im Titel steht aber eindeutig, dass zahlungen zu Händen der Erziehungsberechtigten geleistet werden müssen. Und solange die behörde beim Unterhaltszahler nicht angezeigt hat, dass nur Zahlungen an die Behörde befreiend wirken, gilt die Zahlung als geleistet.
Übrigens spiegelt sich diese Aussage in der Statistik. Der Anteil von Väter, die behaupten Unterhalt zu zahlen liegt höher als der Anteil der Frauen, die zugeben Unterhaltszahlungen zu erhalten.
Dazwischen existieren wohl einige Muttis, die gerne doppelten (naja, nicht ganz, "Vater" Stäätin ist nicht so spendabel) Unterhalt einkassieren.
Übrigens spiegelt sich diese Aussage in der Statistik. Der Anteil von Väter, die behaupten Unterhalt zu zahlen liegt höher als der Anteil der Frauen, die zugeben Unterhaltszahlungen zu erhalten.
Dazwischen existieren wohl einige Muttis, die gerne doppelten (naja, nicht ganz, "Vater" Stäätin ist nicht so spendabel) Unterhalt einkassieren.