24-02-2010, 10:34
Steuerklasse 3 ist im Trennungsjahr ne fiese Falle.
Du wirst zwar ggf. gerichtlich die gemeinsame Veranlagung durchsetzen können, nur wird sie dann vermutlich einen Aufteilungsbescheid fordern und bekommen und dann schaust du mit Stkl. 3 vermutlich wieder blöd aus der Wäsche.
Ob sich das trotzdem rechnet lässt sich so aber nicht einschätzen.
Du wirst zwar ggf. gerichtlich die gemeinsame Veranlagung durchsetzen können, nur wird sie dann vermutlich einen Aufteilungsbescheid fordern und bekommen und dann schaust du mit Stkl. 3 vermutlich wieder blöd aus der Wäsche.
Ob sich das trotzdem rechnet lässt sich so aber nicht einschätzen.