Meine Frage war wirklich nur, wie das rechtlich aussieht.
Ab wann dürfen Kinder von Rechts wegen ohne Begleitung, ohne Aufsicht allein mit der Bahn fahren, ohne daß man sich z.B. einer Aufsichts- oder Fürsorgepflichtverletzung schuldig macht.
Die beiden Kids wären ca. 4 Stunden im Zug ohne Umsteigen ohne Beaufsichtigung.
Daß sie das auch wollen und bewältigen können müssen, das dürfte als Grundbedingung klar sein.
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Ab wann dürfen Kinder von Rechts wegen ohne Begleitung, ohne Aufsicht allein mit der Bahn fahren, ohne daß man sich z.B. einer Aufsichts- oder Fürsorgepflichtverletzung schuldig macht.
Die beiden Kids wären ca. 4 Stunden im Zug ohne Umsteigen ohne Beaufsichtigung.
Daß sie das auch wollen und bewältigen können müssen, das dürfte als Grundbedingung klar sein.
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