26-02-2010, 13:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-02-2010, 13:24 von Toter Hund.)
(26-02-2010, 13:06)p schrieb: Vollstreckungskosten zahlt allein der Schuldner, also du.
Ich habe gedacht das bei "fruchlosem" Versuch der Gläubiger dran ist..??
Any way, wenn es so sein soll , dann bitte, habe ja eh nix mehr.
Aber eines ist sicher,er versucht etwas mehr draufzuhauen,und meine Inso Verwalter haben das schon geschnallt, und ich kann es beweisen..so wie es aussieht.
Konsequenz für die Gegenseite: Sie wird wahrschleinlich aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Später mehr
Dank dir "P" :-)
Dann ist das ja wurscht mit den Vollstreckungskosten ))))
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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