26-02-2010, 19:52
Ist es nicht nach vorherrschender Aktenlage bei mir, schon der "Versuch des Betruges" von der Gegenseite ?
Ich bleibe da hartnäckig am Ball, Montag UVK im Ort besuchen, mal nachfragen wie lange gezahlt wurde !
Er ist ein schmieriger Vogel , der RA meiner EX, versucht die Quote zu erhöhen, was ihm aber nichts nützen wird.
Auch werde ich nochmal meinen Familienanwalt fragen ob wir da gegen vorgehen können wenn er (Anwalt EX)sich nicht eines besseren belehren lässt.Würde taktisches abwarten, bis das er in die Falle gelaufen ist(Eröffnung Gläubigerverhandlung) mehr Sinn machen? Danach wäre es doch vollendeter Betrug.
Oder Träume ich mal wieder
Antworten werden gerne gelesen
Ich bleibe da hartnäckig am Ball, Montag UVK im Ort besuchen, mal nachfragen wie lange gezahlt wurde !
Er ist ein schmieriger Vogel , der RA meiner EX, versucht die Quote zu erhöhen, was ihm aber nichts nützen wird.
Auch werde ich nochmal meinen Familienanwalt fragen ob wir da gegen vorgehen können wenn er (Anwalt EX)sich nicht eines besseren belehren lässt.Würde taktisches abwarten, bis das er in die Falle gelaufen ist(Eröffnung Gläubigerverhandlung) mehr Sinn machen? Danach wäre es doch vollendeter Betrug.
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Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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