27-02-2010, 15:31
Versteh ich nicht, hab es allerdings auch nicht bis ins letzte Detail gelesen. Die Unterhaltskette war doch längst durchbrochen. Die Frau war berufstätig, hatte keinen Anspruch. Dann erst, Jahre später, nach einem BGH-Urteil über eine geänderte Rechnungsmethode ergab sich ein theoretischer Anspruch, aber den Bruch der Unterhaltskette kann das nicht verhindern.
Der BGH betont: Keine Befristung. Wegen Fortdauer der ehelichen Nachteile. Die Billigkeitsgründe des §1576 sind aber defintiv nicht erfüllt. Bedürftigkeit besteht nicht. §1578b BGB wird grob missachtet. Wo soll die Fiktion überhaupt sein? Beide arbeiten und verdienen, was sie zum Leben brauchen.
Sorry, das einzige was ich da sehe ist, dass sich der BGH ein weiteres Mal lächerlich gemacht hat.
Der BGH betont: Keine Befristung. Wegen Fortdauer der ehelichen Nachteile. Die Billigkeitsgründe des §1576 sind aber defintiv nicht erfüllt. Bedürftigkeit besteht nicht. §1578b BGB wird grob missachtet. Wo soll die Fiktion überhaupt sein? Beide arbeiten und verdienen, was sie zum Leben brauchen.
Sorry, das einzige was ich da sehe ist, dass sich der BGH ein weiteres Mal lächerlich gemacht hat.