Zu dem Urteil des OLG Dresden gibt ein OLG-Richter einige Hinweise für die Praxis:
"Insoweit bietet der Beschluss des OLG Dresden gute Anhaltspunkte für eine den individuellen Verhältnissen gerecht werdende Beurteilung. Neben dem erlernten Beruf hat die weitere Erwerbsbiographie besondere Bedeutung. Wer jahrelang nur noch einfache Hilfsarbeiten verrichtet hat, wird nicht mit einer Anstellung im früheren Ausbildungsberuf rechnen können.
In diesem Zusammenhang sind die Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit ebenso aufschlussreich wie die aufgrund fehlender Fahrerlaubnis stark eingeschränkte Stellenauswahl. Der jeweils erzielbare Stundenlohn bietet eine verlässliche Basis für die Bemessung eines fiktiven Einkommens. Ein Unterhaltsschuldner sollte anhand der Tariflöhne konkret darlegen, welche Vergütung er zu erwarten hätte und welches Nettoeinkommen er hieraus erzielen könnte. Für ungelernte Arbeitskräfte werden verbreitet die auch vom OLG Dresden herangezogenen Stundenlöhne zwischen 7,50 € und 8,00 € gezahlt. Aktuelle Informationen finden sich im Tarif-Archiv der Hans-Böckler-Stiftung (www.boeckler.de)."
http://www.juris.de/jportal/portal/t/mje...s.Maximize (der Link wird nur etwa 4 Wochen zur Verfügung stehen)
"Insoweit bietet der Beschluss des OLG Dresden gute Anhaltspunkte für eine den individuellen Verhältnissen gerecht werdende Beurteilung. Neben dem erlernten Beruf hat die weitere Erwerbsbiographie besondere Bedeutung. Wer jahrelang nur noch einfache Hilfsarbeiten verrichtet hat, wird nicht mit einer Anstellung im früheren Ausbildungsberuf rechnen können.
In diesem Zusammenhang sind die Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit ebenso aufschlussreich wie die aufgrund fehlender Fahrerlaubnis stark eingeschränkte Stellenauswahl. Der jeweils erzielbare Stundenlohn bietet eine verlässliche Basis für die Bemessung eines fiktiven Einkommens. Ein Unterhaltsschuldner sollte anhand der Tariflöhne konkret darlegen, welche Vergütung er zu erwarten hätte und welches Nettoeinkommen er hieraus erzielen könnte. Für ungelernte Arbeitskräfte werden verbreitet die auch vom OLG Dresden herangezogenen Stundenlöhne zwischen 7,50 € und 8,00 € gezahlt. Aktuelle Informationen finden sich im Tarif-Archiv der Hans-Böckler-Stiftung (www.boeckler.de)."
http://www.juris.de/jportal/portal/t/mje...s.Maximize (der Link wird nur etwa 4 Wochen zur Verfügung stehen)
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.