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Prozesskostenhilfe soll eingeschränkt werden
#6
Moin Leutz,

Keine Prozesskostenhilfe bei mutwilligen Klagen

Als Überschrift gut aber nur wenn alle gleich behandelt werden.
Wird aber so bestimmt nicht sein, denn Unterhalt ist Pflicht und hat nichts
mit mutwilligkeit zu tun.
Also wird weiter geklagt was das Zeug hält(natürlich nur von der EXENseite)denn die bekommt ja PKH bis zur bitteren Neige.

Stellt euch vor ihr habt die möglichkeit irgendetwas an eurer beschissenen Situation zu ändern ! Geht aber nich weil der Staat sagt du bekommst keine Unterstützung......wegen der Gesetzeslage.....

Kein Geld in D , kein Recht in D.
Die wollen doch nur die Schotten dicht machen, sieht man ja an der steigerung der Beihilfe durch z.B. NRW.
Jetzt wo es langsam aber sicher wirkt, wird ein wichtiges Kampfmerkmal von uns zerstört.Und das ist sicher schon mit Einsicht zu bezeichnen ,wegen der neuen DT und der Leitlinien.

Abwatschen, setzen, 6. Das war's Angry

Zum kotzen
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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RE: Prozesskostenhilfe soll eingeschränkt werden - von Exilierter - 02-03-2010, 09:55
RE: Prozesskostenhilfe soll eingeschränkt werden - von Toter Hund - 02-03-2010, 11:53
Klagen im Interesse des Kindes - von Gast1 - 04-03-2010, 17:29

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