02-03-2010, 12:58
Eigentlich sollten die libanesischen Behörden Unterhaltsforderungen zum Wohle des Kindes an die deutsche Mutter stellen, da könnte Deutschland dann endlich mal beweisen wie ernst es ihnen ist, mit der internationalen Durchsetzung der Unterhaltspflicht.
Kann ja nicht sein, dass sich die Austrägerin vor den Zahlungen einfach so drücken kann, oder? Ist ja nur zum Wohl des Kindes, da kann man sicherlich von gesteigerter Erwerbsobliegenheit sprechen.... Fiktives Einkommen. Jetzt.
Kann ja nicht sein, dass sich die Austrägerin vor den Zahlungen einfach so drücken kann, oder? Ist ja nur zum Wohl des Kindes, da kann man sicherlich von gesteigerter Erwerbsobliegenheit sprechen.... Fiktives Einkommen. Jetzt.