04-03-2010, 11:40
Die Krankheit hat hier überhaupt keine Rolle gespielt, denn es heißt:
Selbst wenn man den Beklagten in gesundheitlicher Hinsicht für uneingeschränkt erwerbsfähig halten würde und wenn man für ihn wegen Verletzung seiner Erwerbsobliegenheit als Unterhaltspflichtiger fiktiv ein Einkommen aus vollschichtiger Erwerbstätigkeit ansetzen würde, ist der Beklagte unter Berücksichtigung des ihm zustehenden notwendigen Selbstbehalts von 900,- € monatlich nicht leistungsfähig.
Selbst wenn man den Beklagten in gesundheitlicher Hinsicht für uneingeschränkt erwerbsfähig halten würde und wenn man für ihn wegen Verletzung seiner Erwerbsobliegenheit als Unterhaltspflichtiger fiktiv ein Einkommen aus vollschichtiger Erwerbstätigkeit ansetzen würde, ist der Beklagte unter Berücksichtigung des ihm zustehenden notwendigen Selbstbehalts von 900,- € monatlich nicht leistungsfähig.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.