04-03-2010, 11:48
Die Erwerbsunfähigkeit war nicht verfahrensentscheidend, stimmt, aber wurde in der Begründung trotzdem relativ ausführlich thematisiert, bis hin zu einem persönlichen Eindruck der Richter vom Vater. Das Gericht wollte auch die Felder des Falls beleuchten, die nicht entscheidend waren, weil bereits andere schwere Gewichte die Waage zu einer Seite hin neigten.