04-03-2010, 13:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-03-2010, 13:51 von Toter Hund.)
Moin Tee-Rak,
Wo wird denn so geurteilt ?
Frage1: Ich meld mich morgen als Freiberufler an, kann/darf ich eine Änderungsklage veranlassen, die mich dann wieder auf 0 setzt?
Ich glaube jetzt wo du den "ersehnten" Titel hast wirst du ihn dir wegwünschen,oder du wirst versuchen es zu ändern,was die nächsten 2 Jahre nicht mehr gehen wird weil du an der Gerichtswand abschmetterst wie ein Handball.
Mein Anwalt hat mir gesagt:
Um einen Unterhaltstitel für KU,oder EU wegzbekommen auf null müsste man heute "zaubern " können...
Was sagst du dazu ?
Ich packs nochmal dran
Alles in allem ein tödlicher Cocktail für einen Verpflichteten
Grüsse vom Köter
Wo wird denn so geurteilt ?
Frage1: Ich meld mich morgen als Freiberufler an, kann/darf ich eine Änderungsklage veranlassen, die mich dann wieder auf 0 setzt?
Ich glaube jetzt wo du den "ersehnten" Titel hast wirst du ihn dir wegwünschen,oder du wirst versuchen es zu ändern,was die nächsten 2 Jahre nicht mehr gehen wird weil du an der Gerichtswand abschmetterst wie ein Handball.
Mein Anwalt hat mir gesagt:
Um einen Unterhaltstitel für KU,oder EU wegzbekommen auf null müsste man heute "zaubern " können...
Was sagst du dazu ?
Ich packs nochmal dran
Alles in allem ein tödlicher Cocktail für einen Verpflichteten
Grüsse vom Köter
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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