(04-03-2010, 13:19)Tee-Rak schrieb: Klar hab ich beantragt, sogar schriftlich, warum sollte ich dafür ein Formular ausfüllen?
Aus dem Hinweisblatt geht hervor, dass der Vordruck benutzt werden muss. Rechtsgrundlage ist § 117 Abs. 4 ZPO.
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/pr..._famfg.pdf
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.