04-03-2010, 13:57
(04-03-2010, 13:32)Toter Hund schrieb: Moin Tee-Rak,
Wo wird denn so geurteilt ?
Frage1: Ich meld mich morgen als Freiberufler an, kann/darf ich eine Änderungsklage veranlassen, die mich dann wieder auf 0 setzt?
Ich glaube jetzt wo du den "ersehnten" Titel hast wirst du ihn dir wegwünschen,oder du wirst versuchen es zu ändern,was die nächsten 2 Jahre nicht mehr gehen wird weil du an der Gerichtswand abschmetterst wie ein Handball.
Mein Anwalt hat mir gesagt:
Um einen Unterhaltstitel für KU,oder EU wegzbekommen auf null müsste man heute "zaubern " können...
Was sagst du dazu ?
Grüsse vom Köter
im Moment ist es noch TU und KU. Ich bekomme noch genau 29 Tage ALG. Job, keiner in Aussicht. Wenn sich mein Einkommen in dem Fall ändert darf ich doch
auf eine Änderung klagen, die muss neuberechnet werden.
TU, ich habe null Einkommen, keine Aussicht auf einen Job, ich bilde mich halt in Timbukto weiter um bessere chancen aufm markt zu bekommen. Ich lese überall der Mann soll für seine Frau aufkommen, überall wird von ausgegangen der Mann
ist Unterhaltspflichtig, wiso kann eine gut ausgebildete jüngere Frau nicht Unterhaltspflichtig gegenüber eines Mannes in Timbuktu sein?