(19-04-2009, 10:43)borni schrieb: Zur Anerkennung der Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung liegt nun ein Verfahren vor dem BVerfG (Az. 2 BvR 1520/08).
Die Beschwerde wurde vom BVerfG nicht angenommen (Beschluss vom 22.10.2009)
http://treffer.nwb.de/completecontent/dm...330397.htm
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.