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Prozesskostenhilfe soll eingeschränkt werden
#8
(04-03-2010, 15:53)Vater schrieb: nur das JA darf weiter mutwillig Klagen im Interesse des "Kindes".

Ist ja nicht mutwillig, sondern Pflicht im Sinne des Staatsauftrags,
außerdem ist es nicht eigennützig sondern "im Interesse des Kindes".
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Prozesskostenhilfe soll eingeschränkt werden - von Exilierter - 02-03-2010, 09:55
Klagen im Interesse des Kindes - von Gast1 - 04-03-2010, 17:29

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