05-03-2010, 01:49
(04-03-2010, 13:49)borni schrieb:Reicht es, dort überall ein nicht zutreffend einzutragen?(04-03-2010, 13:19)Tee-Rak schrieb: Klar hab ich beantragt, sogar schriftlich, warum sollte ich dafür ein Formular ausfüllen?
Aus dem Hinweisblatt geht hervor, dass der Vordruck benutzt werden muss. Rechtsgrundlage ist § 117 Abs. 4 ZPO.