05-03-2010, 13:12
(05-03-2010, 13:01)stafford schrieb: dachte das bringt nichts, das kann doch bis zu 10 jahre rückgängig gemacht werden wenn es sein muss. oder gilt das nur wenn er gar keinen unterhalt bezahlen kann??
umschreibung kostet aber auch wieder...
Deswegen ja mein "Das hätte ich gleich beim Kauf gemacht."
(05-03-2010, 13:01)stafford schrieb: dachte das bringt nichts, das kann doch bis zu 10 jahre rückgängig gemacht werden wenn es sein muss.
Erstmal kann nur der Teil "rückabgewickelt" werden, der tatsächlich eine Schenkung darstellt, also Wohnungswert abzüglich aktueller Kredit. Das hebt aich nach deinen Aussagen auf, also Schenkungswert = Null. Ansonsten gilt seit diesem Jahr: Nicht der gesamte Schenkungswert kann bis Ablauf der 10 Jahre rückgefordert werden, sondern nur anteilig. Also im 10. Jahr auch nur noch der 10. Teil.
Aber falls ihr es überschreibt, macht ihr es doch sicher so, dass im Gegenzug das Kind auch die Kreditverpflichtungen übernimmt (von einem extra Konto auf das auch die Mieteinnahmen fliessen).