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TU - Nun aber Wohnsitz im Ausland und Ausbildung
#6
(06-03-2010, 13:36)Tee-Rak schrieb: Welcher Form bedarf es dieser Mitteilung: "Ich bin ab X nun in Ausbilung", Wie mach ich meinen TU geltend? Gibt es finanzielle Hilfen?

Ein neuer Gerichtsantrag. Das alte Verfahren ist ja offensichtlich abgeschlossen. Neue Tatsachen, neues Verfahren.
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RE: TU - Nun aber Wohnsitz im Ausland und Ausbildung - von p__ - 06-03-2010, 19:57

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