06-03-2010, 21:38
(06-03-2010, 08:28)Nero schrieb: .....ich bin zahlungsunfähig, verfüge aber über hohe Forderungen... lassen Sie uns gemeinsam die fälligen Beträge eintreiben.....Das ist einmal eine saubere Lösung - die Parteien gegeneinander ausspielen und zugucken, wie sie sich gegenseitig die Augen auskratzen. Leider klappt das nur, wenn wirklich nichts mehr da ist. Andernfalls nehmen die Dich aus, bevor mit Deinen Schuldnern weitergemacht wird. Es ist also wichtig von Anfang an alles zu liquidieren, zu verspielen oder sonst irgendwie aus dem Zugriff der Aasgeier zu bringen.
Sobald die ganzen Verfahren abgeschlossen sind, werde ich die Schulden auflisten und den Gläubigern die Pistole auf die Brust setzen. Entweder treiben wir gemeinsam die offenen Forderungen ein oder Sie verzichten auf ihre Forderungen gegen mich. Schwer vorzustellen bei einer Gerichtskasse....
Zu den falschen Anklagen wegen Kindesmissbrauch empfehle ich in einem solchen Fall im Gegenzug sofort Strafanzeige wegen Verleumdung zu stellen und bei der Staatsanwaltschaft die ärztliche Untersuchung des Kindes zu beantragen. Wenn sowas erst einmal ernst genommen wird, ist es zu spät. In der Schweiz hat mir die IGM (http://igm.ch/) gesagt, gehört ein solcher Vorwurf bereits zum "guten Ton" von Schweizer Scheidungsanwälten. Was das bedeutet, vor allem auch für die Kinder, muss man sich einmal vergegenwärtigen.
https://t.me/GenderFukc