07-03-2010, 21:24
Das hängt mit den neuen Unterhaltsleitlinien zusammen, in denen plötzlich still und leise die Grosseltern aufgeführt sind und einige sehr nachteilige Gerichtsurteile zum Selbstbehalt der Grosseltern zur Norm wurden, siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...3#pid31683
Vieles ging auch vorher schon, aber da es nun in den Leitlinien steht und somit auch jedem Anwalts- und Beistandstrottel bekannt gemacht ist, wird es eben verstärkt versucht. Das Unterhaltsmaximierungsprinzip ist wie ein Zug, der mit kaputten Bremsen durch alle Haltestellen rast. Eben kam er an der Station "Sippenhaft" durch. Alles wird probiert, erweitert, vergrössert was die Unterhaltsschraube weiter anziehen könnte.
Vieles ging auch vorher schon, aber da es nun in den Leitlinien steht und somit auch jedem Anwalts- und Beistandstrottel bekannt gemacht ist, wird es eben verstärkt versucht. Das Unterhaltsmaximierungsprinzip ist wie ein Zug, der mit kaputten Bremsen durch alle Haltestellen rast. Eben kam er an der Station "Sippenhaft" durch. Alles wird probiert, erweitert, vergrössert was die Unterhaltsschraube weiter anziehen könnte.