07-03-2010, 23:28
Grosseltern waren immer schon unterhaltspflichtig gegenüber Enkeln. Sogar Urgrosseltern sind unterhaltspflichtig. Umgekehrt auch. Der deutsche Sippenhaftparagraf §1601 BGB kennt keinerlei Beschränkungen in irgendeine Richtung, er statuiert eine universelle Unterhaltspflicht für eine komplette Stammbaumlinie.
Die Frage war immer nur, wie hoch die Schwelle ist, die einen Durchgriff möglich macht. Diese Schwelle wurde von den Gerichten kontinuierlich gesenkt. Die Unterhaltsleitlinien spiegeln das wieder. Nun ist sie so niedrig, dass der Zugriff zur Regel gemacht werden wird. Die Väter sind in der Regel fertig, kaputtgemacht und sitzen mehrheitlich in der Mangelfall-Falle. Da ist es klar, dass eben um so stärker in ihrem Umfeld alle nur denkbaren Gelder abgegriffen werden sollen.
"expat", jeder für jeden. Die Frage ist nur, wer zuerst, also in welcher Reihenfolge und zu welchen Konditionen sich die Zahlesel anzustellen haben.
Die Frage war immer nur, wie hoch die Schwelle ist, die einen Durchgriff möglich macht. Diese Schwelle wurde von den Gerichten kontinuierlich gesenkt. Die Unterhaltsleitlinien spiegeln das wieder. Nun ist sie so niedrig, dass der Zugriff zur Regel gemacht werden wird. Die Väter sind in der Regel fertig, kaputtgemacht und sitzen mehrheitlich in der Mangelfall-Falle. Da ist es klar, dass eben um so stärker in ihrem Umfeld alle nur denkbaren Gelder abgegriffen werden sollen.
"expat", jeder für jeden. Die Frage ist nur, wer zuerst, also in welcher Reihenfolge und zu welchen Konditionen sich die Zahlesel anzustellen haben.