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Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
#5
Natürlich reicht das Zielland aus. Wenn man nicht genau weiss, wo man wohnen wird, weil man zb. vor Ort suchen möchte, kann man ja nicht einfach irgendeine Adresse angeben...

Ausserdem bezweifle ich, dass es irgendeinen Beamten eines deutschen Meldeamtes auch nur irgendwas angeht, welche genaue Anschrift man dann im Ausland haben wird.

Also ja. Das Zielland reicht vollkommen aus. Mehr sollte man auch nicht angeben, wenn man weiss, wo man wohnt, ausser man erhofft sich dadurch Vorteile, von denen mir jetzt so adhoc kein einziger einfallen würde. Für einen Unterhaltspflichtigen sowieso nicht....


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RE: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt - von Webworker - 08-03-2010, 14:11
RE: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt - von Exilierter - 08-03-2010, 16:35
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