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Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
#9
Meldegesetz ist tatsächlich Ländersache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Abmeldeformular auf dem Postweg zu übersenden.

Wärs dann nicht sinnvoller, sogar noch günstiger, die Abmeldung einzuscannen und per E-Mail zu versenden?


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RE: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt - von Exilierter - 08-03-2010, 16:35
RE: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt - von Exilierter - 08-03-2010, 16:48
RE: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt - von Tee-Rak - 08-03-2010, 16:56
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RE: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt - von Exilierter - 09-03-2010, 08:27
RE: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt - von Max - 09-03-2010, 08:38

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