08-03-2010, 19:43
(08-03-2010, 19:34)ali mente schrieb: Für die Beantragung der NIE ist meines Wissens eine Abmeldebescheinigung nicht erforderlich. Komischerweise aber für die Verschiffung des Umzugsgutes.
Die Kanaren gehören zolltechnisch nicht zur EU. Man kann Umzugsgut innerhalb eines Jahres nach erfolgtem Umzug zollfrei auf die Inseln einführen. Ansonsten darf man noch für die eigenen Klamotten Zoll bezahlen.
Ja, für die NIE, auch für die NIF, und auch für eine Firmengründung brauchst Du keine Abmeldebescheinigung, ja, nichtmal eine Wohnsitzanmeldung ist notwendig. Als Firmenadresse kannst Du einfach irgendeine Adresse angeben, das interessiert komischerweise keine Sau. Die Gewerbeanmeldung kannst Du innerhalb von 20min gleich vom Amt mitnehmen.
Manches ist hier schon sehr eigenartig, aber wenn man die paar Sachen weiss überwiegen die Vorteile eindeutig.
Das mit dem Zoll hier ist manchmal gar nicht so witzig.... selbst bei Paketen, die Du von der Verwandschaft zu Weihnachten, oder Geburtstag,... geschickt bekommst, kommt es zeitweise vor, dass Du die selber beim Zoll abholen musst. Ist sehr lästig.