10-03-2010, 21:28
(10-03-2010, 20:20)borni schrieb: Ein geschiedener Ehegatte muss notfalls einen Kredit aufnehmen, um seine Unterhaltspflichten erfüllen zu können.Warum hast Du das nicht in der Kategorie -Gerichtsurteile- reingestellt?
Weil der Ehegatte ein riesen Depp war?
Er hatte sich in einem gerichtlichen Vergleich dazu verpflichtet, für seine Ex-Frau Unterhalt in Höhe von rund 20 000 Euro nachzuzahlen
Ob ihn seine eigen Rechtsvertretung dazu geraten hat?
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