11-03-2010, 03:10
Dabei fällt mir gerade auf:
Wesentliche Aufgaben der Vertretungen sind es,
- deutschen Staatsbürgern zu helfen, die in Not geraten sind, Krisenvorsorge zu leisten sowie behördliche und notarielle Funktionen für im Ausland lebende Deutsche zu übernehmen.
Darunter könne man doch verstehen, dass man eine freiwillige EV auch in der Botschaft abgeben kann?
http://dejure.org/gesetze/FamFG/413.html
In Verfahren nach § 410 Nr. 1 kann sowohl der Verpflichtete als auch der Berechtigte die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen. Das Gericht hat das persönliche Erscheinen des Verpflichteten anzuordnen. Die §§ 478 bis 480 und 483 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.
Da man eh nichts oder wenig hat, wäre es doch wirtschaftlicher. Weiter, wenn ein Gericht dann von mir, im Ausland lebender, ein persönliches Erscheinen verpflichtet, wer bezahlt dann die durch diese Verpflichtung enstandenen Kosten?
Wenn ich diese Reisekosten nicht selbst aufbringen kann?
Wesentliche Aufgaben der Vertretungen sind es,
- deutschen Staatsbürgern zu helfen, die in Not geraten sind, Krisenvorsorge zu leisten sowie behördliche und notarielle Funktionen für im Ausland lebende Deutsche zu übernehmen.
Darunter könne man doch verstehen, dass man eine freiwillige EV auch in der Botschaft abgeben kann?
http://dejure.org/gesetze/FamFG/413.html
In Verfahren nach § 410 Nr. 1 kann sowohl der Verpflichtete als auch der Berechtigte die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen. Das Gericht hat das persönliche Erscheinen des Verpflichteten anzuordnen. Die §§ 478 bis 480 und 483 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.
Da man eh nichts oder wenig hat, wäre es doch wirtschaftlicher. Weiter, wenn ein Gericht dann von mir, im Ausland lebender, ein persönliches Erscheinen verpflichtet, wer bezahlt dann die durch diese Verpflichtung enstandenen Kosten?
Wenn ich diese Reisekosten nicht selbst aufbringen kann?
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho