11-03-2010, 16:44
Die KM verweigert mir - sorgeberechtigter Vater, ABR bei KM - seit 6 Monaten den Umgang mit meinem Sohn - ohne Begründung.
Sie wohnt seit 2 Jahren 1000 Kilometer weit weg, deshalb kann ich dem auch nicht faktisch begegnen.
Nun klagt sie auf Kindesunterhalt und verlangt Aufklärung über meine Vermögensverhältnisse.
Mir ist klar, dass Umgang und Informationsrecht in keinem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
Aber ich denke schon mal darüber nach, den Grundsatz von Treu und Glauben ins Feld zu führen und zu argumentieren:
solange die KM die Rechte unseres Sohnes missachtet und selbst ihren Pflichten nicht nachkommt, wird keine Auskunft erteilt.
Nebenbei: ich studiere Jura.
Habt ihr damit Erfahrungen? Was denkt ihr?
Beste Grüße
Projurist
Sie wohnt seit 2 Jahren 1000 Kilometer weit weg, deshalb kann ich dem auch nicht faktisch begegnen.
Nun klagt sie auf Kindesunterhalt und verlangt Aufklärung über meine Vermögensverhältnisse.
Mir ist klar, dass Umgang und Informationsrecht in keinem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
Aber ich denke schon mal darüber nach, den Grundsatz von Treu und Glauben ins Feld zu führen und zu argumentieren:
solange die KM die Rechte unseres Sohnes missachtet und selbst ihren Pflichten nicht nachkommt, wird keine Auskunft erteilt.
Nebenbei: ich studiere Jura.
Habt ihr damit Erfahrungen? Was denkt ihr?
Beste Grüße
Projurist