15-12-2008, 10:33
Wer Prozesskostenhilfe beantragt, muss in Deutschland unter anderem nachweisen dass er nicht mutwillig klagt. Dafür sind aussergerichtliche Einigungsversuche vorzulegen, ansonsten fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.
Der Weg ist gar nicht weit und es wäre auch systembedingt in Deutschland kein Problem, die Einigungsversuche stärker zu formalisieren und genauer zu definieren, nämlich als Schlichtung oder Mediation bei einem qualifizierten Schlichter, dessen kurzer Bericht (am Besten nach genauen Vorgaben was drinzustehen hat verfertigt) dem Antrag beiliegen muss.
Was mich an Cochem u.a. stört, ist der grosse (und teure) Bahnhof, der da sofort gemacht wird. Der erste Schritt sollte erst einmal auf Eltern und Schlichter konzentriert sein. Wenn das misslingt, dürfen sich Richter, Anwälte, Jugendamt etc. dazusetzen.
Der Weg ist gar nicht weit und es wäre auch systembedingt in Deutschland kein Problem, die Einigungsversuche stärker zu formalisieren und genauer zu definieren, nämlich als Schlichtung oder Mediation bei einem qualifizierten Schlichter, dessen kurzer Bericht (am Besten nach genauen Vorgaben was drinzustehen hat verfertigt) dem Antrag beiliegen muss.
Was mich an Cochem u.a. stört, ist der grosse (und teure) Bahnhof, der da sofort gemacht wird. Der erste Schritt sollte erst einmal auf Eltern und Schlichter konzentriert sein. Wenn das misslingt, dürfen sich Richter, Anwälte, Jugendamt etc. dazusetzen.