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Umgang gegen Unterhalt?
#4
(11-03-2010, 16:44)Projurist schrieb: Nebenbei: ich studiere Jura.

Dann weisst du ja, was passieren wird. Dir wird die übliche Stufenklage zugestellt werden, in der du zuerst auf Auskunft verklagt wirst. Wenn du keine gibst, wird dir Zwangsgeld verpasst oder eine der anderen 1000 Daumenschrauben. Die Gerichts- und Anwaltskosten hast du auch noch zu tragen. Seit Einführung der Anwaltspflicht letztes Jahr sind solche Kleinklagen eine teure Sache.

Separat auf eine Umgangsregelung klagen. Schlecht ist allerdings, dass der Zustand schon sechs Monate andauert. Man muss bei sowas sofort reagieren.
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Umgang gegen Unterhalt? - von Projurist - 11-03-2010, 16:44
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