(11-03-2010, 18:42)p schrieb:(11-03-2010, 16:44)Projurist schrieb: Nebenbei: ich studiere Jura.
Dann weisst du ja, was passieren wird. Dir wird die übliche Stufenklage zugestellt werden, in der du zuerst auf Auskunft verklagt wirst. Wenn du keine gibst, wird dir Zwangsgeld verpasst oder eine der anderen 1000 Daumenschrauben. Die Gerichts- und Anwaltskosten hast du auch noch zu tragen. Seit Einführung der Anwaltspflicht letztes Jahr sind solche Kleinklagen eine teure Sache.
Separat auf eine Umgangsregelung klagen. Schlecht ist allerdings, dass der Zustand schon sechs Monate andauert. Man muss bei sowas sofort reagieren.
Na, ich habe schon sofort reagiert. Aber es dauert halt alles seine Zeit.
Ich würde z.B. so argumentieren: Ich bin gerne bereit Auskunft zur Unterhaltsermittlung zu erteilen, sofern die KM ihr rechtswidriges Verhalten ändert. Bis dahin: Keine Auskunft.
(11-03-2010, 18:52)p schrieb:(11-03-2010, 18:45)Projurist schrieb: Ich habe den Umgang schon einmal im November gerichtlich durchsetzen müssen, aber jetzt blockiert sie schon wieder.
Dann gehts nicht mehr um eine erneute Regelung, sondern um die Durchsetzung einer bestehenden Regelung. Wurde denn im November keine Odrungsgelddrohung ins Urteil aufgenommen? Hast du nichts diesbezügliches beantragt? Bei 1000km Entfernung wäre auch die Fahrtkostenmethode einen Versuch wert. Siehe faq....
Leider hatte ich da noch nicht meine jetzige Anwältin. Mein damaliger Anwalt hat gepennt, genau wie die Richterin...sehr schlampig.
Seit 2 Monaten neues FamFG und die kannte nicht mal die rudimentärsten Bestimmungen...
Also eine Umgangsvereinbarung ohne Beschluss, kein Zwangsgeld, kein Ordnungsgeld. Jetzt müssen wir wieder zum Gericht, Umgangsbeschluss mit Zwangs- und Ordnungsgeldandrohung.
Klar, die Fahrtkostenmethode wäre nett, wenn die KM Geld hätte, sie studiert nämlich auch.