11-03-2010, 20:03
(11-03-2010, 18:54)Projurist schrieb: Ich würde z.B. so argumentieren: Ich bin gerne bereit Auskunft zur Unterhaltsermittlung zu erteilen, sofern die KM ihr rechtswidriges Verhalten ändert. Bis dahin: Keine Auskunft.
1. Du bist zur Auskunft verpflichtet, ansonsten siehe p´s Antwort mit der Stufenklage.
2. Schreib uns mal, wie Du dieses "rechtswidrige Verhalten" der Mutter beweisen bzw. nachweisen willst.
Ich selbst habe einen Umgangsbeschluß mit Zwangsgeldandrohung gegen die Mutter. Das hatte ich sofort mit beantragt und die Richterin hat dieses auch im Beschluß festgehalten. Wie Du selbst schreibst, dauern solche Sachen einfach zu lange. Bei mir waren es ca. 18 Monate. Dann kam PAS.
Mit Gerichtsvollzieher und Polizei wollte ich meinen Umgangsbeschluß nicht durchsetzen. Das kann ich den Kindern nicht antun.
Seit einiger Zeit allerdings, da Exilein arbeitet, werde ich diesen Umgangsbeschluß nutzen, sie an ihrer "heiligsten" Stelle zu treffen.
Dem Geld!