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Umgang gegen Unterhalt?
#10
Beweisen: Wir haben eine Umgangsvereinbarung, an die sie sich nicht hält. Die Beweislast liegt hier bei der KM, die nachweisen muss,
dass sie alles unternommen hat, um den Umgang zu gewährleisten
bzw. substantiiert darlegen muss, warum es aus Kindeswohlgründen nicht zum Umgang kam.

Polizei und Gerichtsvollzieher: Noch immer herrscht bei vielen Vätern
die Ansicht, man könne das den Kindern nicht zumuten.
Aber worunter leiden die Kinder mehr?
Alle zwei Wochen von der Polizei abgeholt zu werden oder die stete
Ungewissheit, dass Papa sich nicht kümmert, weil er sie nicht lieb hat (denn so oder ähnlich werden die Erklärungen der Mutter aussehen)?

Interessant fand ich da mal die Aussage einer Mutter in einem Forum:
"Nur wenn man der Mutter durch solches Vorgehen deutlich macht, dass man nicht bereit ist, sich dem Rechtsbruch zu beugen, wird sie ihr Verhalten ändern. Wenn man bei den Kindern nur dudu machen würde, würden die schließlich ihr Verhalten auch nicht ändern."

Ich kann mir nicht vorstellen, das eine umgangsboykottierende KM es lange durchhält, wenn alle 2 Wochen die Polizei ins Haus kommt.

Außerdem hat der Gesetzgeber dieses Vorgehen AUSDRÜCKLICH vorgesehen und gebilligt. Sogar die GEWALTANWENDUNG gegen die KM wird ausdrücklich gebilligt. Nur gegen die Kinder darf keine Gewalt angewandt werden.

Im Übrigen: Es ist sogar deine Pflicht, das zu tun, wenn dir kein anderer Weg gelassen wird. Denn du setzt ein Recht deines Kindes durch!
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Umgang gegen Unterhalt? - von Projurist - 11-03-2010, 16:44
RE: Umgang gegen Unterhalt? - von expat - 11-03-2010, 17:13
RE: Umgang gegen Unterhalt? - von stafford - 11-03-2010, 17:36
RE: Umgang gegen Unterhalt? - von p__ - 11-03-2010, 18:42
RE: Umgang gegen Unterhalt? - von Projurist - 11-03-2010, 18:54
RE: Umgang gegen Unterhalt? - von blue - 11-03-2010, 20:03
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RE: Umgang gegen Unterhalt? - von Ralf G. - 12-03-2010, 11:44
RE: Umgang gegen Unterhalt? - von Projurist - 17-03-2010, 11:48

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