12-03-2010, 11:06
(12-03-2010, 09:38)Projurist schrieb: Polizei und Gerichtsvollzieher: Noch immer herrscht bei vielen Vätern
die Ansicht, man könne das den Kindern nicht zumuten.
Der Meinung bin ich auch, aber mal praktisch: das klappt höchstens ein Mal.
Wenn meine Ex den Umgang nicht wollte, war sie einfach mit dem Kind nicht da. Kind sollte dann von der Schule abgeholt werden, war aber immer just diesen Freitag krank. Verstoß gegen die Schulpflicht? "Die Mutter hat 3 Tage Zeit, die Abwesenheit des Kindes zu erklären. Wir haben auch keinen Grund, ihre Erklärung in Zweifel zu ziehen." So der Rektor der Schule.
Und nun: Wo schicken wir den Gerichtsvollzieher hin?