16-03-2010, 13:16
Die Checkliste ist hier: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.ht...verletzung
Ein Anwalt für den Auftritt bei der Polizei und die Akteneinsicht ist übertrieben. Im Gegenteil, das Juristenpack denkt: Wenn der einen Anwalt zahlen kann, kann er auch Unterhalt zahlen.
Grundsätzlich: Nicht du musst nachweisen, dass du keinen Unterhalt zahlen konntest, sondern die müssen nachweisen, dass du es konntest. Sie müssen dein Einkommen nachweisen, nicht du musst Nicht-Einkommen nachweisen. Strafrecht nach §170 StGB läuft anders wie Zivilrecht nach §1601ff BGB.
Ein Anwalt für den Auftritt bei der Polizei und die Akteneinsicht ist übertrieben. Im Gegenteil, das Juristenpack denkt: Wenn der einen Anwalt zahlen kann, kann er auch Unterhalt zahlen.
Grundsätzlich: Nicht du musst nachweisen, dass du keinen Unterhalt zahlen konntest, sondern die müssen nachweisen, dass du es konntest. Sie müssen dein Einkommen nachweisen, nicht du musst Nicht-Einkommen nachweisen. Strafrecht nach §170 StGB läuft anders wie Zivilrecht nach §1601ff BGB.