18-03-2010, 09:51
Vor kurzem hatte ich eine Verhandlung wg. Unterhalt vor dem Familiengericht.
Ich bezahle demnach 105% des Mindestunterhalts.
Ich liege demnach bei 900 Euro Selbstbehalt (Fahrtkosten u.a. für Umgangsrecht wurden mir vom Familiengericht anerkannt).
Durch das neue Unterhaltsrecht muss ich ab Januar 2010 knapp 13% mehr an Unterhalt zahlen.
Dagegen habe ich Berufung eingelegt.
In den Jahren 2008 bis 2009 haben sich bei mir Unterhaltsschulden in Höhe von fast 1000 Euro angesammelt.
Nach der Trennung habe ich zwei Monate keinen Unterhalt gezahlt, weil ich mein Kind nicht sehen konnte.
Und der Unterhaltstitel für Kindesunterhalt war niedriger angesetzt als die Höhe, die jetzt vom F-Gericht festgesetzt wurde.
Ich zahle regelmäßig meinen Unterhalt für mein Kind.
Jetzt hat die Gegenseite mir mit Zwangsvollstreckung gedroht, wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen die Unterhaltsschuld begleiche.
Was kann ich vorgehen, Ratenzahlung oder Verbraucherinsolvenz oder anderes?
Welche Chancen habe ich bei der Berufung wegen der Erhöhung von Kindesunterhalt durch das neue Unterhaltsrecht 2010?
Ich bezahle demnach 105% des Mindestunterhalts.
Ich liege demnach bei 900 Euro Selbstbehalt (Fahrtkosten u.a. für Umgangsrecht wurden mir vom Familiengericht anerkannt).
Durch das neue Unterhaltsrecht muss ich ab Januar 2010 knapp 13% mehr an Unterhalt zahlen.
Dagegen habe ich Berufung eingelegt.
In den Jahren 2008 bis 2009 haben sich bei mir Unterhaltsschulden in Höhe von fast 1000 Euro angesammelt.
Nach der Trennung habe ich zwei Monate keinen Unterhalt gezahlt, weil ich mein Kind nicht sehen konnte.
Und der Unterhaltstitel für Kindesunterhalt war niedriger angesetzt als die Höhe, die jetzt vom F-Gericht festgesetzt wurde.
Ich zahle regelmäßig meinen Unterhalt für mein Kind.
Jetzt hat die Gegenseite mir mit Zwangsvollstreckung gedroht, wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen die Unterhaltsschuld begleiche.
Was kann ich vorgehen, Ratenzahlung oder Verbraucherinsolvenz oder anderes?
Welche Chancen habe ich bei der Berufung wegen der Erhöhung von Kindesunterhalt durch das neue Unterhaltsrecht 2010?