Zitat:Der Zeuge: „Der Angeklagte machte nicht den Eindruck, dass er gerne und bereitwillig zahlt.” Es habe im August 2008 sogar eine Anfrage gegeben. Inhalt: Dass ihm durch Lohnpfändungen von seinen 1800 Euro Einkommen maximal 700 Euro blieben und dass er an Kündigung denke: „Ihm war sehr wohl klar, dass das strafbar ist.”
Ja wirklich unverschämt der Angeklagte, ihm sollen von 3500 brutto - 1800 Euro 2.brutto noch 700 Euro effektives netto bleiben und damit ist er nicht zufrieden. Allein das Denken an Kündigung ist da schon strafbar.
http://www.derwesten.de/staedte/lennesta...43634.html
Zitat:Richter Witte konnte das Verhalten des dreifachen Vaters nicht nachvollziehen: „Eigentlich gab es keinen vernünftigen Grund für Sie, die Arbeit zu kündigen.”
Würden Sie Herr Richter, noch arbeiten, wenn sie statt 5000 netto noch 700 netto haben ?
Zitat:Wegen der Verletzung der Unterhaltspflicht forderte die Staatsanwaltschaft („Weil Sie keine Lust zum Zahlen haben und sich lieber von ihrer Frau aushalten lassen muss jetzt die Allgemeinheit einspringen. Was mit Ihren Kindern ist, ist Ihnen offenbar sch..egal”) eine Bewährungsstrafe von 3 Monaten, die Beiordnung eines Bewährungshelfers, die Zahlung des Unterhaltes für drei Kinder und 100 Stunden gemeinütziger Arbeit für den Arbeitslosen.
Der Richter hat "Recht" :100 Stunden Arbeit und dafür 700 Euro H4 ist sicherlich fairer, als 200 Stunden arbeit im Monat und ebenfalls nur 700 Euro ))